Hallo Corinna, hallo Gilde,
ich will versuchen meine Meinung zum Thema mit dem gewünschten Niveau darzulegen
Meiner Meinung nach muss man hierbei strikt zwischen gewerblicher und hobbymäßiger Schnitzerei trennen!
Wenn ein gewerblicher Schnitzer ein Kunstwerk entwickelt (egal ob Figur, Pyramide etc.)dann muss jeder andere gewerbliche Schnitzer, der dieses Werk ebenfalls herstellen und noch viel wichtiger , es auch vertreiben will, sich die entsprechende Erlaubnis einholen, da wir sonst im bereich des Plagiats wären. Hierbei ist aber zu beachten um was es sich handelt,da ja zum Beispiel bei Bergleuten gewisse Details wie Uniformen historisch vorgegeben sind.
Ein nicht unrelevanter Punkt ist allerdings die Beweisführung, wer letztendlich der Entwickler und somit der Inhaber des Urheberrechtes ist, sowie die damit verbundenen rechtlichen Hürden (eventuelle Patentierung...).
Bei einem Hobbymäßigem Schnitzer sehe ich persönlich gar kein Problem, wenn dieser eine Figur, welche ihm gefällt, als Inspiration nimmt und für sich nachmacht oder eben kopiert.
Ansonsten wären wir genau an dem von Rene so wunderschön dargestellten Exemplum (das war der Teil mit Nineau

)
Da der Schnitzer in dem Fall die Figur ja trotzdem selbst gefertigt hat, kann er sie auch zu Ausstellungen getrost als seine Figur zeigen, auch ohne einen Hinweis auf den geistigen Schöpfer, da ja wie oben beschrieben auch bei diesem nicht immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, ob er wirklich der Schöpfer der Figur ist, oder ob er eben auch nur etwas kopiert hat.
LG Fritz