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THEMA: Abschauen, Inspirieren lassen, fremdes Verwenden

Abschauen, Inspirieren lassen, fremdes Verwenden 9 Jahre 10 Monate her #281

  • Corinna
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Hallo liebe Schnitzer,

Wir hatten die Diskussion bereits, doch ich möchte das Forum nutzen und diese Diskussion ausführlicher und tiefgründiger zu führen.

Es betrifft die Problematik des "Übernehmens". Der Begriff des "Kopierens" erscheint mir nicht geeignet, da eine genaue Kopie eines geschnitzten Werkes fast unmöglich ist, selbst wenn ein Schnitzer sich selbst "kopiert".
Unter dem Begriff des Plagiats wird die „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft“ verstanden. Mir erscheint diese Definition als angemessene Argumentationsbasis. Es muss jedoch hinzugefügt werden, das die Grundlage der Argumentation nicht im Motiv selbst liegt, sondern in dessen Umsetzung und Ausführung.
Ich benutze an dieser Stelle Rene´s Beispiel mit der Krippe: Rene hat bewusst sarkastisch formuliert: Wenn du eine Krippe schnitzen möchtest, fragst du doch auch nicht erst den Pastor ob du das darfst. Der Einwand ist im Bezug auf die Motivwahl berechtigt, doch verfehlt er den Kern der Problematik. Wenn ein Schnitzer ein Werk, z.B. eine Krippe schnitzt, dann tut er dies auf seine bestimmte Art und Weise. Diese Art und Weise möchte ich unter dem Oberbegriff: Machart zusammen fassen. Wenn ein anderer Schnitzer genau diese „Machart“ (vorausgesetzt der Urheber dieser „Machart“ ist eindeutig zu benennen) übernimmt, und diese als sein Eigen ausgibt, indem er den Urheber nicht benennt, ist dies dann gemäß der Definition ein Plagiat?
Nicole hat genau an dieser Stelle den berechtigten Einwand angebracht, das doch jeder Schnitzer seine Inspiration irgendwo hernehmen muss. Völlig richtig, schließlich kann das Rad, und z.B. auch der Bergmann, nicht neu erfunden werden. Doch wo liegt die Grenze zwischen Inspiration und Eigenleistung? Ist die Eigenleistung in dem Moment erfüllt, in dem eine marginale Veränderung vorgenommen wurde, aber z.B. 95% einer Machart übernommen wurden?
Ein oft angebrachter Kritikpunkt in diesem Rahmen ist die Problematik der Ausstellungen. Es ist davon auszugehen, das jeder Schnitzer mindestens schon einmal eine Schnitzausstellung besucht hat und sich Anregungen ergattert hat. Meistens werden die ausgestellten Werke fotografiert. Wenn dann „Zuhause“ dem Foto das Ein oder Andere entnommen wird und in die eigenen Werke eingebaut wird, ist das an sich kein Knackpunkt. Meiner Meinung nach liegt der Knackpunkt an der Stelle, an welcher dieses Werk der Öffentlichkeit präsentiert wird. An dieser Stelle möchte ich den Aspekt des Respektes einwerfen. Wenn der betreffende Schnitzer, den Urheber der Machart fragt, ob er diese benutzen darf und auch öffentlich präsentieren darf, ist es aus meiner Sicht unbedenklich. Doch was ist wenn keine Möglichkeit des Fragens besteht. Ist es nicht angebracht aus Respekt gegenüber der Leistung des Urhebers diesen dann auch zu benennen (vorausgesetzt es wurde überwiegend dessen Machart benutzt)?

So, das ist ganz schön viel Text! Ich freue mich auf eine sicher niveauvolle und interessante Diskussion!!!!!

Liebe Grüße,
Cora


(Quelle Definiton: Spielkamp, Matthias: Plagiate. Wenig ist so, wie es scheint, in: Djordejevic, Valie/ Gehring, Robert A./ Grassmuck, Volker/ Kreutzer, Till/ Spielkamp, Matthias (Hrsg.): Urheberrecht im Alltag. Kopieren, Bearbeiten, selber machen, 2. Aflg., Bonn 2008.)
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Abschauen, Inspirieren lassen, fremdes Verwenden 9 Jahre 10 Monate her #282

  • Greni371
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Hallo Corinna, hallo Gilde,

ich will versuchen meine Meinung zum Thema mit dem gewünschten Niveau darzulegen ;)

Meiner Meinung nach muss man hierbei strikt zwischen gewerblicher und hobbymäßiger Schnitzerei trennen!

Wenn ein gewerblicher Schnitzer ein Kunstwerk entwickelt (egal ob Figur, Pyramide etc.)dann muss jeder andere gewerbliche Schnitzer, der dieses Werk ebenfalls herstellen und noch viel wichtiger , es auch vertreiben will, sich die entsprechende Erlaubnis einholen, da wir sonst im bereich des Plagiats wären. Hierbei ist aber zu beachten um was es sich handelt,da ja zum Beispiel bei Bergleuten gewisse Details wie Uniformen historisch vorgegeben sind.
Ein nicht unrelevanter Punkt ist allerdings die Beweisführung, wer letztendlich der Entwickler und somit der Inhaber des Urheberrechtes ist, sowie die damit verbundenen rechtlichen Hürden (eventuelle Patentierung...).

Bei einem Hobbymäßigem Schnitzer sehe ich persönlich gar kein Problem, wenn dieser eine Figur, welche ihm gefällt, als Inspiration nimmt und für sich nachmacht oder eben kopiert.
Ansonsten wären wir genau an dem von Rene so wunderschön dargestellten Exemplum (das war der Teil mit Nineau B))
Da der Schnitzer in dem Fall die Figur ja trotzdem selbst gefertigt hat, kann er sie auch zu Ausstellungen getrost als seine Figur zeigen, auch ohne einen Hinweis auf den geistigen Schöpfer, da ja wie oben beschrieben auch bei diesem nicht immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, ob er wirklich der Schöpfer der Figur ist, oder ob er eben auch nur etwas kopiert hat.

LG Fritz
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